Die Österreichische Bischofskonferenz und die Österreichische Ordenskonferenz haben gemeinsam einen Beirat Opferschutz eingerichtet.
Auftrag des Beirates
Sorge tragen für eine strategische Planung und Weiterentwicklung der Opferschutztätigkeit der katholischen Kirche in Österreich
Kontakt mit und Gesamtkoordinierung der Ombudsstellen, Diözesanen Kommissionen, Stiftung Opferschutz und anderer gleichartiger kirchlicher Einrichtungen
Beobachtung der Umsetzung der Rahmenordnung
Berichtspflicht gegenüber der Bischofskonferenz und der Ordenskonferenz
Mitglieder des Beirates
Amtliche Mitglieder Österr. Bischofskonferenz und Österr. Ordenskonferenz
Bischof Dr. Benno Elbs (Vorsitzender)
Weihbischof Dr. Hansjörg Hofer
Erzabt P. Dr. Korbinian Birnbacher OSB
Generalpriorin Sr. MMag. Franziska J. Madl OP
Fachberaterinnen bzw. Fachberater
Mag. Susanne Pointner
Dr. Sabine Riehs-Hilbert
Mag. Harald Schiffl
Mag. Martin Strobl
Dr. Christian Wlaschütz
Sekretär des Beirates
Matthias Theil
Begleiterstab des Beirates
Sr. Mag. Christine Rod MC
Mag. Rita Kupka-Baier
Der Beirat stimmt die Interessen der Diözesen und der Orden zum Thema Opferschutz ab. Weiters berät der Beirat die Österreichische Bischofskonferenz und die Österreichische Ordenskonferenz in Fragen der Prävention und Maßnahmen und Regelungen gegen Missbrauch und Gewalt. Aufgabe des Beirates ist die strategische Planung und Weiterentwicklung der Opferschutztätigkeit in der katholischen Kirche in Österreich sowie in enger Kooperation mit der Stiftung Opferschutz die Gesamtkoordination aller kirchlichen Einrichtungen, die mit Aufgaben im Bereich des Opferschutzes betraut sind.
Aufgabe des von der Bischofskonferenz beauftragten Bischofs ist es, gemeinsam mit dem Beirat Opferschutz die österreichweite Umsetzung der Rahmenordnung zu beobachten und bei Bedarf eine Aktualisierung bzw. Weiterentwicklung anzuregen.
Hier können Sie die neu überarbeitete Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen" (Stand September 2021) für die katholische Kirche in Österreich einsehen und
Seit 2010 hat die Unabhängige Opferschutzkommission 3.279 Fälle entschieden. In 3.013 Fällen wurde zugunsten der Betroffenen entschieden. Insgesamt handelt es sich um 3.450 Betroffene von physischer und/oder sexueller Gewalt, davon 2.156 Männer und 1.294 Frauen
Den Betroffenen wurden bisher in Summe 36,56 Mio. Euro zuerkannt, davon 28,87 Mio. Euro als Finanzhilfen und 7,69 Mio. Euro für Therapien. Die Kirche hat alle Entscheidungen der "Klasnic-Kommission" umgesetzt. In 266 Fällen wurden keine Leistungen zuerkannt.
Die Betroffenen haben insgesamt 8.047 Vorfälle gemeldet, das heißt, dass die Mehrheit von zwei oder mehr Übergriffen betroffen war. 79% der Betroffenen berichten von körperlicher Gewalt, 28% von sexueller Gewalt und 11% von körperlicher und sexueller Gewalt, wobei Mehrfachnennungen möglich waren. 62,5% der Betroffenen sind männlich, 37,5% weiblich.
Die meisten Vorfälle sind rechtlich verjährt und haben sich hauptsächlich in den 1960er- und 1970er-Jahren ereignet (0,4% der Fälle lassen sich zeitlich nicht zuordnen): 12,5% der Fälle sind in den 1950er-Jahren und früher geschehen, 35% in der 1960er-Jahren, 34,2% in den 1970er-Jahren, 11,7 % in den 1980er-Jahren, 4,6% in den 1990er-Jahren und 1,6% seit 2000.
62,7% der Betroffenen waren zum Zeitpunkt der Übergriffe 6-12 Jahre alt, 28% 13-18 Jahre, 7,6% waren jünger als 5 Jahre, 1,4% waren über 18 Jahre, 0,3% sind nicht näher definiert. 72,6% der Betroffenen wurde 1965 oder davor geboren und sind somit heute rund 60 Jahre oder älter.
(Stand: 30. Juni 2024)
Maßnahmen der Katholischen Kirche in Österreich gegen Missbrauch und Gewalt - Ein Überblick