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Ombudsstellen
gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch im kirchlichen Bereich
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Aktualisierung: September 2021

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Willkommen
Inhalt:

auf der Website der katholischen Kirche in Österreich zu Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Bereich.

 

Seit Juni 2010 gibt es dazu eine verbindliche Rahmenordnung, die von der Bischofskonferenz unter dem Titel "Die Wahrheit wird euch frei machen" veröffentlicht wurde. Sie gilt für alle östereichischen Diözesen und Ordensgemeinschaften und liegt seit September 2016 in einer zweiten, überarbeiteten und aktualisierten Auflage vor. AKTUELL: Im September 2021 folgte die Veröffentlichung einer weiteren Überarbeitung der Rahmenordnung. > Hier nachzulesen. 

 

Erstanlaufstelle für alle Fragen und Vorkommnisse im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Raum sind die diözesanen Ombudsstellen. Sie stehen mit Rat und Hilfe  mutmaßlichen Opfern und deren Angehörigen zur Verfügung. An die Ombudsstellen können und sollen alle Fälle bzw. Verdachtsmomente hinsichtlich Missbrauch und Gewalt herangetragen werden. Allen Hinweisen wird dort rasch, kompetent und weisungsfrei nachgegangen.

 

Zusätzlich dazu gibt es in den Diözesen Stabstellen für Kinder und Jugendliche, besonders schutzbedürftige Personen als auch Mitarbeitende in den Diözesen. Durch gezielte Information, Sensibilisierung und Beratung wollen sie die Prävention gegen Missbrauch und Gewalt fördern.

 

Missbrauch und Gewalt dürfen keinen Platz in der Kirche haben. Dafür sind alle in der Kirche mitverantwortlich. Es gilt hinzuschauen, wo man gerne wegschauen möchte und die Prävention zu stärken. Dafür gibt es die in der Rahmenordnung vorgesehenen Regeln, Abläufe ("Verfahrensordnung") und Einrichtungen, die sich seit 2010 sehr bewährt haben.

 

Einen Überblick über die Maßnahmen der Katholischen Kirche in Österreich gegen Missbrauch und Gewalt finden Sie hier auf Deutsch und Englisch.


Zusatzinformationen:

Neue Rahmenordnung 2021

Hier können Sie die neu überarbeitete Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen" (Stand September 2021) für die katholische Kirche in Österreich einsehen und

 

» Online nachlesen

» als pdf herunterladen

 

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Die Rahmenordnung in Fremdsprachen

  • Englisch
  • Italienisch
  • Französisch
  • Spanisch
  • Polnisch
  • Kroatisch

Heimopferrentengesetz

Paragraf unter der Lupe [ (c) www.BilderBox.com, Erwin Wodicka, Siedlerzeile 3, A-4062 Thening, Tel. + 43 676 5103678.Verwendung nur gegen HONORAR, BELEG,URHEBERVERMERK und den AGBs auf bilderbox.com](in an im auf aus als and beim mit einer einem ein

 

Mit Juli 2017 ist das Heimopferrentengesetz (HOG) in Kraft getreten, welches Opfern von Gewalt in Heimen den Bezug von Rentenleistungen ermöglicht.

 

    Informationen zur Antragstellung
Antragsformular herunterladen

 


 


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Fakten & Zahlen

 

Seit 2010 gingen 3.651 Meldungen gemäß Verfahren der kirchlichen Rahmenordnung gegen Missbrauch und Gewalt ein. Dabei handelt es sich zu rund zwei Drittel um Männer (62,4%).

 

Die Unabhängige Opferschutzkommission (UOK) hat 3.492 Fälle entschieden und dabei in Summe 37,7 Mio. Euro zuerkannt. Davon 29,8 Mio. Euro als Finanzhilfen und 7,9 Mio. Euro für Therapien. Die Kirche hat alle Entscheidungen der UOK umgesetzt. In 278 Fällen wurden keine Leistungen zuerkannt.

 

Die meisten Vorfälle waren zum Zeitpunkt der Meldung rechtlich verjährt und beziehen sich überwiegend auf die Zeit vor 1980 (81,2%), die Zeit zwischen 1980 und 1999 betreffen 16,5% und auf die Zeit ab dem Jahr 2000 entfallen 2,3%.

 

Die überwiegende Mehrheit der Meldungen bezieht sich auf Heime und Betreuungseinrichtungen für Kranke oder Menschen mit Behinderung (61,3%). Auf den schulischen Bereich bzw. zugehörige Internate oder Kindergärten entfallen weitere 21,6%. Die Meldungen aus pfarrlichen Zusammenhängen machen 11,7% aus, jene aus Klöstern und Orden 1,9% (sonstige Zusammenhänge 3,5%).

 

Fast die Hälfte der Betroffenen (47%) meldete Vorfälle zu sexueller Gewalt. Bei allen anderen Vorfällen ging es um Formen von körperlicher bzw. psychischer Gewalt. Zumeist treten die Gewaltformen gemischt auf (Mehrfachnennung möglich). Psychische Gewalt wird am häufigsten genannt (82%), knapp gefolgt von körperlicher Gewalt (80%).

 

Zum Zeitpunkt der Vorfälle waren die Betroffenen überwiegend 6-12 Jahre alt (63,3%). Die Betroffenen wurden zu 72% vor 1966 geboren. Der Altersdurchschnitt zum Zeitpunkt der Meldung liegt über die Jahre hinweg zwischen 52 und 60 Jahren.

 

(Stand: 30. Juni 2025)

 

 

Maßnahmen der Katholischen Kirche in Österreich gegen Missbrauch und Gewalt - Ein Überblick

  • Deutsch
  • Englisch

 

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