Stabsstellen für Prävention von Missbrauch und Gewalt
Prävention von Gewalt und sexuellem Missbrauch kann nur durch einen ständigen Sensibilisierungsprozess passieren. Die bewusste Auseinandersetzung aller kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit diesem Thema ist daher nötig. Obwohl es keinen hundertprozentigen Schutz geben kann, können Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Machtmissbrauch und Grenzverletzungen verhindern oder erschweren.
Prävention soll nicht nur Gewalt im engeren Sinne, sondern auch das Wegschauen, Verharmlosen oder Vertuschen selbiger verhindern.
Die Arbeitsfelder und Aufgabenbereiche der Stabsstelle für Prävention sind:
Sensibilisierung für die Themen: Nähe und Distanz, verantwortungsvoller Umgang mit Macht und aller Gewaltformen wie physische, psychische, sexuelle und spirituelle Gewalt.
Professionalisierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit jungen oder schutzbedürftigen Menschen arbeiten.
Information und Beratung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Themen der Prävention bzw. im Anlassfall von Gewalt.
Organisation von Weiterbildungen und Studientagen.
Erstellung von Unterlagen und Behelfen für die Präventionsarbeit.
Ansprechpartnerin für zu erstellende Schutzkonzepte.
Instanz für die Autorisierung von Schutzkonzepten.
Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit mit allen kirchlichen Stellen und Einrichtungen sowie außerkirchlichen Fachstellen, um die Präventionsarbeit den Situationen und Gegebenheiten anzupassen und stets weiter zu entwickeln.
Hier können Sie die neu überarbeitete Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen" (Stand September 2021) für die katholische Kirche in Österreich einsehen und
Seit 2010 hat die Unabhängige Opferschutzkommission 3.279 Fälle entschieden. In 3.013 Fällen wurde zugunsten der Betroffenen entschieden. Insgesamt handelt es sich um 3.450 Betroffene von physischer und/oder sexueller Gewalt, davon 2.156 Männer und 1.294 Frauen
Den Betroffenen wurden bisher in Summe 36,56 Mio. Euro zuerkannt, davon 28,87 Mio. Euro als Finanzhilfen und 7,69 Mio. Euro für Therapien. Die Kirche hat alle Entscheidungen der "Klasnic-Kommission" umgesetzt. In 266 Fällen wurden keine Leistungen zuerkannt.
Die Betroffenen haben insgesamt 8.047 Vorfälle gemeldet, das heißt, dass die Mehrheit von zwei oder mehr Übergriffen betroffen war. 79% der Betroffenen berichten von körperlicher Gewalt, 28% von sexueller Gewalt und 11% von körperlicher und sexueller Gewalt, wobei Mehrfachnennungen möglich waren. 62,5% der Betroffenen sind männlich, 37,5% weiblich.
Die meisten Vorfälle sind rechtlich verjährt und haben sich hauptsächlich in den 1960er- und 1970er-Jahren ereignet (0,4% der Fälle lassen sich zeitlich nicht zuordnen): 12,5% der Fälle sind in den 1950er-Jahren und früher geschehen, 35% in der 1960er-Jahren, 34,2% in den 1970er-Jahren, 11,7 % in den 1980er-Jahren, 4,6% in den 1990er-Jahren und 1,6% seit 2000.
62,7% der Betroffenen waren zum Zeitpunkt der Übergriffe 6-12 Jahre alt, 28% 13-18 Jahre, 7,6% waren jünger als 5 Jahre, 1,4% waren über 18 Jahre, 0,3% sind nicht näher definiert. 72,6% der Betroffenen wurde 1965 oder davor geboren und sind somit heute rund 60 Jahre oder älter.
(Stand: 30. Juni 2024)
Maßnahmen der Katholischen Kirche in Österreich gegen Missbrauch und Gewalt - Ein Überblick